Fang- und Behandlungsstand für Rinder
Klauenpflegestände für die Milchviehhaltung
Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder
(nur in Kombination Förderfähig)
Fang- und Behandlungsstand für Schafe
Gut zu wissen
Wer ist teilnahmeberechtigt?
- Zuschussberechtigt sind alle Unternehmen, auch wenn sie bereits 2025 den Zuschuss erhalten haben.
- Nur Anträge, die ab dem Start der Aktion am 15. Januar 2026 eingehen und deren Maßnahmen erst nach der Förderzusage umgesetzt werden, werden berücksichtigt.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Wie viele Anträge kann ich stellen?
Wie lange geht die Aktion?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab:
- Fang- und Behandlungsstände für Rinder, Pferde und Schafe haben eine Maximalförderung von 25%, max. 1250 €
- Halsfangrahmen mit Schwenkgittern für Rinder haben eine Maximalförderung von 25%, max. 175 €
- Weitere Maßnahmen sind auf der Homepage der SVLFG zu finden (https://www.svlfg.de/praemiensystem)
Außerdem beträgt die Förderung maximal 25 % des zuletzt in Rechnung gestellten LBG-Beitrags.
Muss ich die Maßnahme zuerst umsetzen?