

-19.63 € gespart
Abtrennung für Tierbehandlung
575,37 €*
595,00 €*
(3.3% gespart)
Geteilter Zugang oben oder unten möglichSchwenkbereich zum leichteren EintreibenGroße Zugänge zur Flanke und zum Unterbauchbereich der TiereKomplett freitragend (kein Rahmen)Leichtes Öffnen durch FederriegelAuch für großrahmige, schwere TiereMontage auf beiden Seite des Fressgitters möglich
Produktnummer:
322028
-13.03 € gespart
Fressgitter für Tierbehandlung mit Trägerrohr 60 mm
381,97 €*
395,00 €*
(3.3% gespart)
Zur Montage werden 4 Einschübe benötigtReicht weit nach unten, damit sich ein fixiertes Tier hinlegen kannKann per Seil von hinten verriegelt werdenDer Fangbügel kann durch Ziehen eines Bolzen schnell geöffnet werdenEinschübe, Pfosten und Montagezubehör muss separat bestellt werden!
Produktnummer:
321049
-17.46 € gespart
Fressgitter für Tierbehandlung mit Einschub R5
511,54 €*
529,00 €*
(3.3% gespart)
Zur Montage werden 2 Einschübe und 1 Grundteil R5 benötigtReicht weit nach unten, damit sich ein fixiertes Tier hinlegen kannKann per Seil von hinten verriegelt werdenDer Fangbügel kann durch Ziehen eines Bolzen schnell geöffnet werdenEinschübe, Pfosten und Montagezubehör muss separat bestellt werden!
Produktnummer:
321048
Gut zu wissen
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Zuschussberechtigt sind ausschließlich Betriebe,
- die im Jahr 2024 keinen Zuschuss erhalten haben, und
- mit Rinderhaltung bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) veranlagt sind.
Nur Anträge, die ab dem Start der Aktion am 1. Februar 2025 eingehen und deren Maßnahmen erst nach der Förderzusage umgesetzt werden, werden berücksichtigt.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Die Anträge können ab dem 1. Februar 2025 über das Versichertenportal der SVLFG eingereicht werden.
Wie viele Anträge kann ich stellen?
Pro Aktion kann ein Zuschuss beantragt werden.
Wie lange geht die Aktion?
Die Aktion läuft, solange Fördermittel im Fördertopf verfügbar sind. Schnell sein lohnt sich!
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab:
- Fang- und Behandlungsstände für Rinder haben eine Maximalförderung von 30%, max. 1000 €
- Halsfangrahmen mit Schwenkgittern für Rinder haben eine Maximalförderung von 30%, max. 250 €
- Weitere Maßnahmen sind auf der Homepage der SVLFG zu finden (https://www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern)
Außerdem beträgt die Förderung maximal 50 % des zuletzt an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gezahlten Jahresbeitrages.
Muss ich die Maßnahme zuerst umsetzen?
Nein, eine Umsetzung ist erst nach Erhalt der Förderzusage zulässig.